Skatclub Zeppelin Ahlhorn, Ahlhorn
Mitglied im Skatverband Weser-Ems e.V.
VG 03 39, Vereinsnummer 015
Mitglied im Deutschen Skatverband e.V.
1. Zweck, Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der „Skatclub Zeppelin Ahlhorn“ ist ein Verein zur Pflege des Skatsports. Er hat seinen Sitz in
26197 Ahlhorn. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
2. Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft
- Mitglied kann jede Person werden.
- Die Mitgliedschaft endet mit Tod, schriftliche Austrittserklärung oder Ausschließung. Ein Mitglied kann jederzeit seinen Austritt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand anzeigen.
- Die Ausschließung ist zulässig, wenn das Mitglied schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. Über den Ausschluß entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
- Ein Mitglied hat nach Beendigung der Mitgliedschaft keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
- Ehrenmitglieder werden vom Vorstand beratend vorgeschlagen. Die Mitgliederversammlung entscheidet über den Antrag mit einfacher Mehrheit.
3 - Verband (Meisterschaften und Pokalspiele)
- Bei offiziellen Meisterschaften wird für Fahrgemeinschaften ein Kilometergeld bezahlt. Das Kilometergeld wird festgelegt auf 0,30€ pro 1 Kilometer. Das Kilometergeld bei Ligaspielen, das vom Verein bezahlt wird, wird an 1 Person bezahlt.
Fährt 1 Person alleine, dann auf eigene Kosten. Wird vereinbart, dass 2 Autos eingesetzt werden, wird das Geld durch 2 Parteien (Fahrer) aufgeteilt.
- Es wird kein Spesengeld gezahlt, dieses Geld (2,-Euro) soll zurückgelegt werden, zur Finanzierung von Grillfeiern oder ähnlichem. Außerdem zur Finanzierung der 3. Mannschaft.
Falls wir in der Mannschaftsmeisterschaft starten, kommt das Startgeld aus der Kasse. Der eventuelle Gewinn geht dann allerdings in die Vereinskasse zurück.
7. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins bedarf des Beschlusses der Mitgliederversammlung mit der Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder.
- Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins wird das Vermögen an eine Gemeinnützige Einrichtung abgegeben.
- Es wurde eine Vitrine angeschafft, Neuwert 614,-€, diese muß verkauft werden.
8. Festordnung
- Bei runden Geburtstagen (0 am Ende) soll der Festausschuß Geburtstagsgrüße überbringen. Dazu wird ein Ehrengeschenk im Werte von bis zu 30 ,-€ überreicht.
- Teure Veranstaltungen, z.B. Bosseln mit Spargelessen, hier wird von den Teilnehmenden ein anteiliger Kostenbeitrag von 15,00 EURO erhoben.
Ahlhorn, den 04.01.2025
Als Vorstand im Geschäftsjahr 2025 wurde gewählt, geändert 02.01.2025
1. Vorsitzender Heinrich Deepe, Weidenweg 16, 26197 Großenkneten
2. Vorsitzender Manfred Lawicka, Oldenburger Straße 6, 49661 Cloppenburg
Kassenwart Maik Lückemeyer, Krumlander Straße 12 A, 26197 Großenkneten